Kapitel V
Medienberichte im Fall Unterweger
Vorverurteilung oder «Vorfreispruch» ?
Anklage wird nicht nur gegen Johann «Jack» Unterweger erhoben, sondern im Zusammenhang mit seinem Fall auch gegen die Medien und nicht zuletzt gegen den Rechtsstaat Österreich.

Die Methoden - von den Motiven ganz zu schweigen - sind nicht immer die feinsten. Es ist der Kommerz, der die Spiel. regeln aufstellt, nicht die Objektivität, schon gar nicht die Menschlichkeit. Die Sensationsmache rückt den Täter in die Position des Opfers, die Sichtweisen verschwimmen. Einerseits haben die Sicherheitsbehörden einen Schuldigen gefunden, den sie den Medien als Prostituiertenmörder zum Fraß vorwerfen, andererseits sind diese Medien nicht in der Lage, damit umzugehen, und greifen ihrerseits wieder die ermittelnden Behörden an.

Bei diesem Kreislauf, ähnlich einer Katze, die sich in den eigenen Schwanz beißt, bleibt jedoch eines auf der Strecke - die Verantwortung des Journalisten gegenüber sich selbst und der Öffentlichkeit.
Die frühen Jahre 1974 -1976
Die Medienberichte über Jack Unterweger lassen sich bis in das Jahr 1974 zurückverfolgen. Damals war der 24jährige für die Öffentlichkeit noch ein unbeschriebenes Blatt, und dementsprechend sah auch seine Darstellung in den Berichten der österreichischen und auch internationalen Presse aus. Die Tageszeitungen, führend bei der Berichterstattung waren die Salzburger Nachrichten, hatten ein Monster entdeckt, einen Wolf im Schafspelz.

Jack Unterweger
Jack Unterweger
(Foto: Fritz Fiedler / picturedesk.com)
Der Grundtenor der Artikel ist Abscheu und Verurteilung. Im Juni 1974 brannte Unterweger, zu dieser Zeit als Discjockey beschäftigt, mit einem Mädchen, das sich später als seine Komplizin herausstellte, durch und wird als aggressiv und gewalttätig dargestellt. «Der Mörder von Hessen» sei, laut Gutachten von Universitätsprofessor Dr. Klaus Jarosch, der Typ des «unverbesserlichen Gewohnheitsverbrechers». Der Angeklagte wird als aggressiver, egozentrischer Mensch beschrieben, der zu Gewalttätigkeiten neigt.

Im November 1975 haben die Zeitungen ihre neue Unterweger-Sensation. Der elfmal Vorbestrafte wird des brutalen Mordes an einer 18jährigen beschuldigt. Während die Neue Zürcher Zeitung gemäßigt feststellt, «Unterweger hat gestanden, die 18jährige Deutsche Margret Schäfer erdrosselt zu haben», steigen die Salzburger Nachrichten am 7. Februar 1976 voll in den Kampf ein. Mit der Schlagzeile «18jährige erwürgt und verscharrt» bleibt kein Zweifel an der Brutalität des Vergehens mehr offen. «Limburg: der brutale Mord» oder «Es bleibt bei lebenslang; Wann lebenslang, wenn nicht in diesem Fall?» stempeln sie Jack Unterweger zu einem gemeinen Verbrecher ab, der aus dem Kreis der Gesellschaft entfernt werden soll.

Doch bereits in den siebziger Jahren ist eine gewisse Faszination, die Unterweger offensichtlich auf Medienleute ausübt, nicht abzuleugnen. Die gefallene ORF-Dame und damalige Kurier-Journalistin, Burgl Czeitschner, versucht mit Titeln wie «Eine Stahlrute als zweites Ich» und dem Kommentar «Ein Mensch auf der Verliererstraße» Stimmung zu machen. Dabei stimmt sie aber durchaus nicht in das Geheul der Meute mit ein, sondern fühlt sich bedenklich gestimmt ob der Schnelligkeit, mit der ein Mensch von anderen verdammt wird. «Sicherlich, Jack Unterweger hat Margret Schäfer auf bestialische Weise umgebracht… Er muss nun damit leben, dass er von der Verliererstraße nicht herunterfindet. Bestien gehören hinter Gitter, heißt es. Doch Unterweger ist trotz allem noch ein Mensch.»

Lesen Sie mehr in «Wenn der Achter im Zenit steht...»
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Zitate
«Die informationsträchtige Verbindung zwischen unter Erfolgsdruck stehenden Sicherheitsbehörden und kommerziell motivierten Medien bewirkt, dass das planvoll konstruierte, Menschenrechte und Menschenwürde gröblich missachtende Bild vom Prostituiertenmassenmörder zur öffentlichen Wahrheit wird.»

RA Dr. Thomas Prader
in profil Nr. 14, 1992
Zitate
«In ungleich gewichtigerem Maße stellen sich die Medien gerade in dieser Causa dem Verdächtigen zur Verfügung und veröffentlichen ungeprüft Unterwegers und dessen Anwalts Meinungen.»